Grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten des Flugfunks sind Teil der Ausbildung. Mit der bestandenen Prüfung darf ein Lizenzinhaber alle unkontrollierten Flugplätze anfliegen. Für kontrollierte Flugplätze wie Paderborn-Lippstadt oder Dortmund wird das höherwertige BZF II verlangt.

Inhalt der Funkausbildung

  • Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes (national und international), Zulassung und Genehmigung von Funkanlagen, Funksprechverfahren, Not- und Dringlichkeitsverkehr,
  • Verordnung über Flugsicherungsausrüstung von Luftfahrzeugen.
  • Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln mit Ultraleichtflugzeugen an einem Flugplatz ohne Flugverkehrskontrolle in deutscher Sprache unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren.

 

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